Reitbuch

Buscheberger Hof

  Hausturnier 2024

28.09.2024

Kurstag/dauer:
28.09.2024
Kursnummer:
10
Ort:
Buscheberger Hof
Freie Plätze:
>5
Status :
Anmeldung beendet
Die Anmeldephase ist beendet und/oder der Kurs hat bereits begonnen.
Sa, 28.09.2024
00:00-00:00 Uhr
* * * * * * * *
Turnier 2024

Kinder Hausturnier auf dem Buscheberger Hof


28.09.2024


Auf der Anlage des Buscheberger Hof


Eingeladen sind alle Reiter bis zum Alter von 16 Jahren mit und ohne Beeinträchtigung und

Unterstützungsbedarf.


Nennungsschluss: 20.09.2024 um 18 Uhr

Nenngelder sind mit der Anmeldung unter Angabe des Vor- und Nachnamen des Teilnehmers und des Stichwortes Kinder Turnier 2024 zu überweisen. Die Teilnahme

ist erst mit Zahlungseingang des gesamten Nenngeldes bestätigt.

Die Bankverbindung und wichtige weitere Informationen dazu können Sie dem Nennungsformular entnehmen.

Nenngeld: siehe Nennungsformular

Damit die Prüfungen stattfinden können wird eine Teilnehmeranzahl von mindestens 5 Personen festgelegt.


Es gelten die Veranstaltungsbedingungen im Anhang und folgende besondere

Teilnahmebestimmungen:

  • Mit der Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen sind wir dazu aufgefordert, die Daten bezüglich der teilnehmenden Pferde inklusive der Halter und der Haltungsorte der Tiere zu erfassen. Hierzu benutzen Sie bitte den beiliegenden Vordruck. Ohne den ausgefüllten Vordruck ist eine Teilnahme nicht möglich. Der Vordruck ist mit der Nennung per Mail abzugeben.

  • Teilnehmen dürfen alle Reiter ohne LK

  • Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen.

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prüfungen um 30 Minuten vorzuverlegen.

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Reiter von Prüfungen und vom Turnier auszuschließen, bei widerrechtlichen Handlungen erfolgt Platzverweis.

  • Vermehrter Einsatz von Gerte und Sporen, sowie unsachgemäßer Einsatz des gesamten Equipments führen zum Ausschluss.

  • Für die gerittenen Prüfungen besteht Reitkappenpflicht. 

  • Bei den Springprüfungen sind Gerten bis 75 cm inkl. Schlag erlaubt.

  • Hengste (blau) und tretende Pferde/Ponys (rot) sind mit einer Schleife im Schweif zu markieren.

  • Startnummern werden nicht gestellt und müssen vom Teilnehmer mitgebracht werden.

  • Reitpads, Fellsättel, gebisslose Zäumung sind erlaubt.

  • Mindestalter der führenden Person in der Führzügelprüfung 14 Jahre.

  • Hunde sind an der Leine zu führen und läufige Hündinnen sind auf dem Turniergelände nicht gestattet. 

  • Die Teilnahme von Reitern mit Beeinträchtigungen bzw. mit Unterstützungsbedarf ist generell in jeder Prüfung möglich. Der Einsatz einer Hilfsperson ist in diesem Fall zugelassen.



Prüfungen :


1. Führzügelwettbewerb mit Kostüm 

Hier können die kleinen Reiter zeigen, welche reiterlichen Grundlagen und Fertigkeiten sie schon erworben haben. Auf Weisung der Richter in den Gangarten Schritt und Trab. Es werden Leichttraben und Aussitzen gefordert. 

Pro Pferd sind max. 2 Start in dieser Prüfung erlaubt.


2. Geschicklichkeitswettbewerb 

Pferd und Reiter lösen gemeinsam kleinere Aufgaben, z.B. Kuscheltiere transportieren …

Bewertet werden der Sitz des Reiters und das Zusammenspiel Pferd/Pony, Reiter und Führer. Die Stationen werden einzeln geritten oder geführt. Gerittene Prüfungen werden getrennt von geführten gewertet.

Pro Pferd sind max. 2 Start in dieser Prüfung erlaubt.


3. Schritt und Trab Dressurprüfung in Anlehnung an Klasse E

Teilnehmer: Pferde und Ponys, allen Teilnehmern werden die Aufgaben vorgelesen, einzeln oder zu zweit geritten. Die Prüfung wird in Schritt und Trab ausgeschrieben und kann wahlweise mit Galopp ergänzt werden. Die Dressuraufgabe wird mit der Zeiteinteilung veröffentlicht. Prüfung kann gebisslos erfolgen. 

Max. 35 Teilnehmer - pro Pferd max. 2 Start.


4. Jump and Run

Es wird ein kleiner Parcour vom 1. Teampartner geritten und im Anschluss vom 2. Teampartner gelaufen. Hindernishöhe beträgt in dieser Prüfung max. 50 cm.

Zugelassen sind für diese Prüfungen Pferde und Ponys ab 5 Jahren.

Das Team besteht aus einem Teilnehmer mit Pferd und einem Läufer. Der Reiter darf nicht älter sein als 16 Jahre. Beim Läufer gibt es keine Begrenzung ( Väter, Brüder, Mütter usw) gewertet wird die schnellste Zeit. 3-maliger Ungehorsam führt zum Ausschluss.

Max. 35 Teilnehmer - pro Pferd max. 1 Start.










Zwischen den Veranstaltungen werden kleinere Aufführungen und Show’s gezeigt. Im Anschluss findet eine Reiterparty statt.


Hinweise zu den Paddocks:


  • Bitte Verfügbarkeit vorher erfragen. 

  • Paddock-Größe max. 10 m x 6 m für Gespann und Pferd.

  •  Zaunmaterial sowie Futter − auch Heu − für die Pferde ist mitzubringen. 

  • Bitte Paddocks sauber halten, besonders vor der Abreise, ansonsten gibt es keine Pfandrückerstattung.


Paddock Gebühren (Fläche je 6 x 10 m):

  • Samstag 20 €

  • Sonntag 20 €

  • zzgl. 10 € Pfand/Paddock


Allgemeine Veranstaltungsbedingungen vom Buscheberger Hof:

  1.  Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.

  2. Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.

  3.  Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.

  4. Die Reiter sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).

  5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.

  6. Zugelassen sind anbinde sichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts Anderes genannt, mindestens 4-jährig sein.

  7.  Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen. Hengste und Handpferde nur nach Absprache.

  8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.

  9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch jeglichem Equipment führt zum Ausschluss.

  10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.

  11. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.

  12. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis).

  13. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

  14. Nennungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Nennungsschluss (Lesebestätigung/Rückmeldung) eingehen. Es werden nur Nennungen mit gleichzeitiger Zahlung des Nenn- bzw. Startgeldes entgegengenommen. Das Nenngeld ist per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen.

  15.  Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bzw 48 Stunden vor Beginn der Prüfung wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.

  16.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anmeldegebühren zurückerstattet. 

  17.  Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Sportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO) bin und keine Turnierlizenz besitze. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht startberechtigt wäre.

  18. Ich bin damit einverstanden, dass auf dieser Veranstaltung von mir oder meinen Familienmitgliedern gemachtes Foto und Filmmaterial eventuell auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht wird. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die auf dieser Seite aufgeführten allgemeinen sowie die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe.


Weiter Informationen:

  • Toiletten gibt es vor Ort.

  • Frühstück sowie weitere Verpflegung wird tagsüber auf dem Turnierplatz gegen Bezahlung angeboten!

Check-In

Anmeldung im Reitbuch


Sie haben noch kein Konto?