Reitbuch

Buscheberger Hof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Buscheberger Hof

  1. Gegenstand des Vertrages


Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages geeignete Reitpferde und Reitlehrer sowie Vertretungen für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht findet jeweils von Montag bis Samstag statt.


Der Unterricht findet in Einzel- , Gruppen- oder Longenstunden statt.


Für den Unterricht steht der Außenplatz zur Verfügung. Ausritte werden durch diesen Vertrag akzeptiert.

Sollte der Reitschüler nicht an Ausritten teilnehmen wollen, so ist dieses dem Reitlehrer mit zu teilen.



  1. Vergütung


Die vom Reitschüler zu zahlende Vergütung für Gruppenstunden beträgt für

    

   Gruppenstunde 100 € pro Monat zuzüglich dem Pflichtbeitrag für den Ponyclub (Probestunden für die Reitschule müssen ebenfalls bezahlt werden



      Der Monatsbeitrag ist in Form eines Dauerauftrages ( bis zum 5. eines Monats ) oder Bar ( in der ersten Woche des Monats ) zu zahlen.

Sollte der Reitschüler, der seinen Monatsbeitrag bar bezahlt, in der ersten Woche nicht am Unterricht teilnehmen, ist der Monatsbeitrag unverzüglich zu überweisen.

Der oben genannte Reitschüler bekommt eine mit dem Reitlehrer abgesprochene Reitstunde pro Woche.


                                             Kontodaten:



Marie-Christin Gronau

Kreissparkasse Lüneburg

IBAN: 24 2405 0110 0065 8644 15

 BIC: NOLANDE21LBG




Preisänderungen werden rechtzeitig in Schriftform dem Reitschüler mitgeteilt.


  1. Verhinderung des Reitschülers


Die Reitschüler werden um regelmäßigen Besuch des Reitunterrichts gebeten.


Der Reitschüler hat sich 30 Min vor Beginn der Reitstunde zur Vorbereitung des Schulpferdes im Stall einzufinden, sowie nach Bedarf nach der Reitstunde die Zeit einplanen, sein Pferd zu versorgen.

Planbare Verhinderungen sind bis 5 Tage vor geplanter Reitstunde mitzuteilen, diese Stunde kann dann nachgeholt werden. 

Innerhalb dieser 5 Tage Frist bis 24 Stunden vor der Stunde fällt eine Stornogebühr in Höhe von 10€ an. Sollte die freiwerdende Stunde von einem anderen Reitschüler gebucht werden, entfällt diese.


               Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin.


Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt.

Sollte der Reitschüler durch Krankheit oder sonstige längere Zeit ausfallen, so wird trotzdem der Monatsbeitrag fällig.

Die ausgefallenen Reitstunden können bei Wiederteilnahme am Reitunterricht nachgeholt werden.

An Feiertagen finden keine Reitstunden statt

Reitstunden, die auf einen Feiertag fallen, deren Wochentag immer gleich ist,                    (z.B. Ostermontag ) können nachgeholt werden.

Reitstunden, die aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Hitze etc.) ausfallen müssen, können nicht nachgeholt werden.

Sollte voraus zu sehen sein, dass der Reitschüler länger als 4 Wochen den Unterricht nicht besuchen kann, verringert sich der Monatsbeitrag im Folgemonat um 50 €.

( Anspruch auf den reservierten Platz. )


Für diese Monate werden 2 Nachholstunden pro Monat gutgeschrieben.


Nachholstunden können nur mit Einwilligung des Reitlehrers und besonderem Grund verrechnet werden.



  1. Haftung


Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen einer Schutzkappe vor Verletzungen zu schützen.

Die Koppeln, sowie die Pferdeausläufe sind nur nach Anweisung des Reitlehrers oder der Vertretung zu betreten.

Nach Versorgung des Pferdes sind die Pferdeboxen unverzüglich zu verlassen.



  1. Kündigung des Vertrages


Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende und ist der Reitschule in schriftlicher Form mit zu teilen.

Aufgelaufene Nachholstunden können nicht verrechnet werden.


Vorhandene Nachholstunden sind bis Monatsende nach der Kündigung des Vertrages zu vereinbaren, ansonsten verfallen diese.



  1. Pferdeclubmitgliedschaft


Der Club dient der Erhaltung der Pferde. Diese erhalten hierfür zusätzliche Leistungen wie teure Zahnbehandlungen, Neuanschaffungen von Sätteln usw. Die Gebühr für den Reiterclub liegt bei 15 € im Monat. Dafür können die Schüler an zusätzlichen Trainingstagen, sowie Lehrgängen und angebotenen Feriencamps vergünstigt und bevorzugt teilnehmen.  Dieser Beitrag ist verpflichtend.




  1. Besondere Vereinbarung


Unsere Beiträge berechnen vier Stunden im Monat. Also 48 Jahr im Monat. Da das Jahr 52 Wochen hat, verbringen wir die verbleibenden vier Wochen Urlaub, ohne dass Beträge erstattet oder Nachholstunden möglich sind.

Unsere Reitschule ist zwei Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr sowie die erste Januar Woche geschlossen. Diese Stunden sind aufgrund von Kalender bedingten Verschiebungen im Jahr nicht nachholbar.